Fahrtkosten studium werbungskosten
Fahrtkosten studium werbungskosten Lernenden sowie Auszubildenden eröffnet sich die Möglichkeit, Reiseaufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Weg zur Universität, zur Berufsschule oder zum Arbeitsplatz anfallen, steuerlich geltend zu machen. Hierbei gibt es zwei Ansätze: Zum einen lässt sich die einfache Wegstrecke mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (wobei ab dem einundzwanzigsten Kilometer sogar 38 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden können) abrechnen; diese Methode ist als Entfernungspauschale, oft auch als Pendlerpauschale bezeichnet, geläufig.