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Berechnung von Entsorgungsgebühren und Nebenkostenabrechnung

WEGWEISER

Gesetzliche Regelungen bezüglich Abfallgebühren

Die Kosten für die Abfallentsorgung können auf Mieter als Betriebsausgaben umgelegt werden. Diese Angelegenheit ist in der Betriebskostenverordnung dargelegt. Explizit aufgeführt werden hierbei folgende Ausgabenpunkte:

  • Transport der Abfälle,
  • private Vorrichtungen zur Beseitigung von Müll,
  • Betrieb von Systemen zur Verdichtung, Aufnahme und Erfassung von Abfallmengen,
  • Aufwendungen für die Ermittlung und Verteilung.

Des Weiteren dürfen die Kosten für die Beseitigung von Gartenabfällen sowie die Reinigung der Sammelbehälter als Teil der Nebenkosten von den Mietern getragen werden.
Daraus ergibt sich, dass die Bewohner die im Mietvertrag festgelegten Leistungen über die laufenden Kosten anteilig entrichten müssen.

 

Müllgebühren und deren Ermittlungsgrundlagen

Wie erfolgen die Abrechnungen für Müllgebühren? Pro Bewohner oder pro Quadratmeter Fläche? Und nach welchem Schema werden sie aufgeteilt? Die Vorgehensweise bei der Verrechnung der Abfallgebühren gegenüber den Mietern wird grundsätzlich im Mietvertrag festgelegt. Der Eigentümer oder der Verwalter hat hier die Möglichkeit, sich für eine der folgenden Methoden zu entscheiden:

  1. Aufteilung nach der Anzahl der Personen,
  2. Verteilung anhand der Wohnfläche,
  3. Zuweisung entsprechend dem erzeugten Abfallaufkommen, zum Beispiel mittels Müllerfassungssystemen,
  4. Verteilung basierend auf der Anzahl der bereitgestellten Müllbehälter.

Als allgemeine Richtlinie legt das Gesetz (§ 556a, Absatz 1, BGB) fest, dass ohne eine spezifische Vereinbarung die Betriebskosten anhand der Wohnfläche umgelegt werden. Abweichend davon kann jedoch eine andere Methode im Mietvertrag vereinbart werden. In jedem Fall darf eine Mietpartei durch die gewählte Abrechnungsform nicht ungerechtfertigt belastet werden. Das bedeutet, dass eine Methode gewählt werden muss, die alle Parteien möglichst gleichmäßig beansprucht. Idealerweise finden die betroffenen Parteien einen Weg, die Abfallgebühren nachhaltig zu reduzieren und somit die Kosteneffizienz zu gewährleisten.

Erfordernis der Wirtschaftlichkeit bei Müllgebühren

Wie bei den Nebenkosten generell gilt: Abfallgebühren müssen dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit entsprechen (§ 556, Absatz 3, Satz 1, BGB). Wenn eine Wohngemeinschaft deutlich höhere Abfallgebühren zahlt als im örtlichen Durchschnitt üblich, deutet dies darauf hin, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht eingehalten wird.

Die Beweislast hierfür liegt bei den Mietern, und die Anforderungen sind hoch: Ein bloßer Verweis auf Vergleichsdaten genügt hierfür nicht (Entscheidung des Bundesgerichtshofes). Deshalb ist es von Bedeutung, spezifische Beispiele für Unwirtschaftlichkeit aufzudecken, zu dokumentieren und vorzulegen.

Als unwirtschaftlich gelten beispielsweise die folgenden Szenarien:

  • Die Abfallbehälter sind überdimensioniert für den tatsächlichen Anfall,
  • Gestiegene Abfallgebühren aufgrund von erhöhtem Restmüll oder fehlerhafter Trennung,
  • Erhöhtes Abfallaufkommen durch Personen, die nicht zum Grundstück gehören.

Wenn der Vermieter oder Verwalter keine Schritte unternimmt, um überhöhte Ausgaben zu minimieren, sind Mieter nicht verpflichtet, die vollen Gebühren zu tragen. Eine Reduzierung der Müllgebühren bringt nicht nur finanzielle Erleichterungen für alle Beteiligten - auch die Umwelt profitiert davon.

Exkurs: Müllgebühren und ökologisches Bewusstsein

Die Statistiken sind eindeutig: Zwischen den Jahren 2000 und 2017 verzeichnete Deutschland einen signifikanten Anstieg des Haushaltsabfallaufkommens von insgesamt 37,6 Millionen Tonnen auf 46,2 Millionen Tonnen (Umweltbundesamt). Dies hat unweigerlich eine Erhöhung der Müllgebühren für Mieter zur Folge, insbesondere bei unsachgemäßer Mülltrennung, die zu mehr Restmüll führt.

Die Abfallgebühren sind direkt vom Konsum abhängig. Daher lassen sich ökologisches Bewusstsein und Kosteneffizienz miteinander in Einklang bringen, wenn Sie Folgendes berücksichtigen:

  • Einkaufen Sie unverpackte Produkte: Jede Kunststoffverpackung erhöht die Nebenkosten.
  • Trennen Sie Ihren Abfall sorgfältig: Der Restmüll stellt den kostenintensivsten Anteil dar, besonders wenn dort Gegenstände entsorgt werden, die dort nicht hingehören.
  • Bereiten Sie Ihre Mahlzeiten frisch zu: Fertiggerichte erzeugen deutlich mehr Abfall als selbst zubereitete Speisen aus frischen Zutaten.
  • Kompostieren Sie organische Abfälle: Küchenabfälle können Sie als Nährstoffquelle für Ihre Pflanzen nutzen, anstatt sie der Müllabfuhr zu übergeben.

Ihr grüner Daumen spart Ihnen ebenfalls Geld und schont die Umwelt. Ziehen Sie Kräuter, Gemüse oder Gewürze in Ihrem eigenen Garten oder auf dem Balkon an: Diese können Sie für frische Gerichte verwenden. Die im Supermarkt verpackten Lebensmittel haben oft lange Transportwege hinter sich und sind in der Regel weniger frisch und ressourcenschonend als Pflanzen, die Sie zu Hause pflegen.

Diese Ratschläge bilden lediglich den Anfang, da letztlich jeder Einkauf eine Entscheidung für oder gegen mehr Abfall darstellt. Stellen Sie sich die Frage: Benötige ich dies wirklich gerade? Denn entstehender Müll in Ihrem Haushalt, der in der Tonne landet, stellt eine Belastung für Sie, Ihre Mitbewohner und die Umwelt dar, die möglicherweise nicht unmittelbar wahrnehmbar ist. Spätestens mit der nächsten Nebenkostenabrechnung wird sie jedoch spürbar. Insbesondere, wenn der Verbrauch weiter ansteigt und somit auch die Gebühren.