Dokumente für die Anhänger-TÜV-Prüfung
Hauptuntersuchung (HU) für Anhänger: Termine, Gebühren &038; weitere wissenswerte Fakten!
Unabhängig von der spezifischen Nutzung Ihres Anhängers - sei es für den Warentransport von Gütern oder als verlässlicher Partner im bevorstehenden Campingurlaub (mit dem Wohnanhänger) - die oberste Priorität gilt stets der Sicherheit. In Anbetracht der Tatsache, dass ungepflegte oder fehlerhafte Anhänger ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr darstellen könnten, ist es unerlässlich, dass auch diese in vorgeschriebenen Intervallen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden müssen. Im vorliegenden Beitrag werden wir Ihnen (daher) detailliert darlegen, für welche Anhänger eine solche Hauptuntersuchung verpflichtend ist, welche Aspekte dabei einer Kontrolle unterliegen und mit welchen finanziellen Aufwendungen (Kosten) hierfür zu rechnen ist.
Ein kurzer Überblick über die Inhalte
Die zentralen Informationen in kompakter Form
- Für Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) sich im Bereich von 750 bis 3.500 kg bewegt, ist eine Hauptuntersuchung im Intervall von jeweils 24 Monaten (alle zwei Jahre) vorgeschrieben.
- Unterschreitet das Gesamtgewicht die 750-Kilogramm-Grenze, ist die erste HU (Hauptuntersuchung) erst nach drei Jahren (36 Monaten) fällig, anschließend erfolgt sie dann im Rhythmus von zwei Jahren (24 Monaten).
- Sehr schwere Anhänger, die ein Gesamtgewicht von über dreieinhalb Tonnen (mehr als 3.500 kg) besitzen, unterliegen einer jährlichen Pflicht zur Hauptuntersuchung.
- Eine Zunahme der Größe oder des Gewichts des Anhängers zieht in der Regel eine Erhöhung der Kosten für die TÜV-Kontrolle nach sich.
- Überschreitet man die vorgeschriebene Frist für die TÜV-Untersuchung um über zwei Monate, so sind Geldbußen zu erwarten. Beträgt die Fristüberschreitung mehr als acht Monate, wird zusätzlich ein Punkt in das Fahreignungsregister (Flensburg) eingetragen.
Die Notwendigkeit der Hauptuntersuchung für Anhänger - Eine Erläuterung
Die Hauptuntersuchung (HU) eines Anhängers ist, analog zur Pkw-Prüfung, primär auf die Gewährleistung der allgemeinen Verkehrssicherheit sämtlicher Akteure im öffentlichen Verkehrsgeschehen ausgerichtet. Hierbei (wird) durch den TÜV (oder eine vergleichbare Prüfstelle) eine genaue Kontrolle aller maßgeblichen Komponenten des Fahrzeuganhängers durchgeführt, um deren ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand sicherzustellen.
Wissenswertes am Rande: Die Absicht, ein Zugfahrzeug mit Anhänger zu führen, erfordert üblicherweise den Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Anhängerführerschein).
Notwendige Hauptuntersuchung: Welche Anhängertypen sind betroffen?
Generell ist für sämtliche Anhängertypen mit Zulassungspflicht eine regelmäßige Überprüfung durch den TÜV vorgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise:
- Wohnwagen (Gespanne)
- Pferdetransporter
- Bootstrailer
- Motorradtrailer
Hinweis: Umfassende Informationen darüber, welche Aspekte beim Führen eines Wohnwagengespanns zu beachten sind, welche Vorschriften (Vorgaben) für Fahrten mit einem Wohnmobil Anwendung finden und welche Pkw-Modelle sich als besonders geeignete Zugfahrzeuge erweisen, erhalten Sie in unserem speziellen Beitrag zum Thema &8220;Wohnwagen ziehen&8221;.
Prüfungsinhalte bei der Anhänger-Hauptuntersuchung: Eine detaillierte Aufschlüsselung
Im Rahmen der Hauptuntersuchung für Anhänger (TÜV-Prüfung) erfolgt eine umfassende Begutachtung sämtlicher sicherheitsrelevanter Bauteile des Anhängers durch einen staatlich zertifizierten Sachverständigen. Zu den überprüften Elementen gehören beispielsweise:
- Reifen und Felgen: Hier erfolgt eine Kontrolle des Reifenzustands, einschließlich der Beschaffenheit des Profils und des Alters der Bereifung, sowie der ordnungsgemäßen Fixierung der Räder.
- Beleuchtungssystem: Die am Anhänger verbauten Leuchteinrichtungen unterliegen einer Funktionsprüfung sowie einer Kontrolle hinsichtlich ihrer fehlerfreien Montage. Dies umfasst Rückleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), Bremsleuchten und die Beleuchtung des Kennzeichens.
- Bremssystem: Die am Anhänger angebrachte Bremsanlage wird auf ihre einwandfreie Funktion und ihre Leistungsfähigkeit hin untersucht, um sicherzustellen, dass sie jederzeit korrekt operiert und in einer Notfallsituation eine genügende Verzögerung ermöglicht.
- Anhängevorrichtung: Die Kupplungsvorrichtung sowie die Verbindung zwischen dem Anhänger und dem Zugfahrzeug werden einer Prüfung unterzogen, um zu gewährleisten, dass sie den auftretenden Belastungen standhalten.
- Chassis (Rahmen): Das Fahrgestell wird auf Korrosion, Schäden oder etwaige strukturelle Schwachstellen inspiziert, welche die Fahrsicherheit möglicherweise kompromittieren könnten.
- Radkeile: Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht, das 750 Kilogramm übersteigt, ist per Gesetz die Mitführung von mindestens einem Radkeil obligatorisch. Dessen Zustand wird im Rahmen der HU auf etwaige Beschädigungen hin kontrolliert.
Von Bedeutung: Für Anhänger, welche für Geschwindigkeiten von bis zu Einhundert Kilometern pro Stunde (100 km/h) ausgelegt sind, existiert eine spezielle Vorschrift bezüglich der Bereifung. Überschreitet das Alter der Reifen sechs Jahre, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Achtzig Kilometer pro Stunde (80 km/h) begrenzt, unabhängig von der vorhandenen Profiltiefe. Eine erneute Fahrt mit bis zu 100 km/h ist dem Anhänger erst gestattet, nachdem eine neue Bereifung montiert wurde.
Anmerkung: Die Durchführung der Hauptuntersuchung ist sowohl bei der Hauptprüfstelle TÜV als auch bei der DEKRA oder sonstigen, vergleichbaren Prüforganisationen möglich.
Die Kosten der Hauptuntersuchung für Anhänger: Ein Überblick über die Gebühren
Die anfallenden Gebühren für die Hauptuntersuchung eines Anhängers differieren maßgeblich, abhängig von der jeweiligen Anhängerbauart, dem Prüfungsumfang sowie dem spezifischen Standort der TÜV-Prüfstelle. Im Regelfall bewegen sich die Kosten (im Durchschnitt) jedoch in einem Rahmen von fünfzig bis einhundertfünfzig Euro.
Eine allgemeine Feststellung besagt: Die Höhe der anfallenden TÜV-Gebühren korreliert direkt mit der Größe des Anhängers oder dessen zulässigem Gesamtgewicht.
Geltende Fristen für die Hauptuntersuchung von Anhängern: Eine Übersicht
Sämtliche Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) unter dreieinhalb Tonnen (3.500 kg) liegt und die über ein eigenes amtliches Kennzeichen verfügen, sind verpflichtet, sich im Turnus von zwei Jahren einer Hauptuntersuchung zu unterziehen. Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht allerdings die 3.500-Kilogramm-Marke, so ist die TÜV-Kontrolle auf jährlicher Basis obligatorisch (jährlich durchzuführen). Für Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 Kilogramm ist die erste HU (Hauptuntersuchung) erst nach einem Zeitraum von drei Jahren (sechsunddreißig Monaten) vorgeschrieben, danach ist sie in Intervallen von zwei Jahren (vierundzwanzig Monaten) zu wiederholen.
Den genauen Termin für die nächste fällige TÜV-Kontrolle lässt sich anhand des runden, farbigen Aufklebers auf dem hinteren Kennzeichenschild des Anhängers eindeutig feststellen. Auf dieser TÜV-Plakette, die dort angebracht ist, weist eine zentral platzierte zweistellige Zahl auf das Jahr hin, in dem die nächste Hauptuntersuchung erfolgen muss. Die Zahlen von 1 bis 12, die am äußeren Kreisrand positioniert sind, repräsentieren jeweils den entsprechenden Monat. Jene Ziffer, die sich ganz oben befindet, gibt Aufschluss über den spezifischen Monat, in welchem die anstehende Hauptuntersuchung zu absolvieren ist.
Folgend finden Sie die TÜV-Intervalle nach zulässigem Anhänger-Gesamtgewicht:
| Maximal zulässige Gesamtmasse (zGG) | Erstmalige Hauptuntersuchung | Folgende Hauptuntersuchungen |
| Bis zu siebenhundertfünfzig Kilogramm (750 kg) | Im Anschluss an drei Jahre (36 Monate) | Jeweils nach zwei Jahren (24 Monate) |
| Mehr als 750 kg bis hin zu 3.500 kg | Nach Ablauf von zwei Jahren (24 Monate) | Immer nach zwei Jahren (24 Monate) |
| Über dreieinhalb Tonnen (3.500 kg) | Nach zwölf Monaten | Jedes Jahr (12 Monate) |
Zusätzlicher Hinweis: Die Gültigkeitsdauer des TÜV kann des Weiteren der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) entnommen werden. In diesem Dokument sind sowohl das relevante Jahr als auch der entsprechende Monat vermerkt.
Erforderliche Unterlagen für die Anhänger-Hauptuntersuchung
Zur Durchführung der TÜV-Prüfung für Ihren Anhänger werden nachstehende Dokumente benötigt:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Ihr amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis)
- Das zuletzt ausgestellte HU-Protokoll (TÜV-Bericht)
Abgelaufener TÜV beim Anhänger: Konsequenzen &038; Sanktionen
Wird ein Anhänger, dessen TÜV-Gültigkeit erloschen ist, (trotzdem) weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr betrieben, können daraus juristische Folgen resultieren. Die Sanktionen und Geldbußen, die für das Führen eines Fahrzeugs mit überzogener TÜV-Frist verhängt werden, unterscheiden sich je nach nationaler Gesetzgebung (Land). Abgesehen von einer monetären Strafe (Geldstrafe) besteht zudem die Gefahr eines Eintrags ins Fahreignungsregister (Punkt in Flensburg) sowie der behördlich angeordneten Stilllegung des Anhängers. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, so könnte das Nichtvorhandensein einer gültigen TÜV-Prüfplakette (signifikante) Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz haben. Selbst das Abstellen des Anhängers auf einem öffentlichen Parkplatz ohne vorliegende gültige TÜV-Plakette kann die Verhängung von Geldbußen nach sich ziehen.
Wissenswerter Fakt: Eine Überschreitung der TÜV-Frist ist bis zu einem Zeitraum von zwei Monaten als sogenannter Kulanzzeitraum tolerierbar; darüber hinaus jedoch nicht. Bei einer Fristüberschreitung von über zwei Monaten erheben die Prüforganisationen zusätzlich einen Zuschlag von circa zwanzig Prozent auf die Gebühren für die Hauptuntersuchung.
Übersicht der Geldbußen bei überzogener Anhänger-HU
| Zeitraum der TÜV-Überziehung | Fällige Geldbuße | Einträge im Fahreignungsregister |
| Zwei bis vier Monate | Fünfzehn Euro (15 &x20AC;) | Keine |
| Vier bis acht Monate | Fünfundzwanzig Euro (25 &x20AC;) | Keine |
| Über acht Monate | Sechzig Euro (60 &x20AC;) | Ein Punkt |
| Verpasster Nachprüfungstermin | Fünfzehn Euro (15 &x20AC;) | Keine |
Anhänger nicht HU-tauglich: Welche Schritte sind dann nötig?
Sollte der Anhänger die Hauptuntersuchung (TÜV-Prüfung) nicht bestehen, wird seitens des Prüfers ein detaillierter Mängelbericht ausgehändigt, welcher sämtliche identifizierten Defekte und Beanstandungen auflistet. Üblicherweise wird dem Fahrzeughalter in solchen Situationen (im Anschluss) eine bestimmte Frist (zur Mängelbeseitigung) eingeräumt. Bis zu dem festgesetzten Termin müssen die beanstandeten Mängel behoben sein und der Anhänger muss (danach) abermals zur erneuten Begutachtung (Nachprüfung) vorgestellt werden. Diese Nachuntersuchung hat im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten zu erfolgen.
Vorbereitungscheckliste für die Anhänger-HU
Damit gewährleistet ist, dass der eigene Anhänger die Hauptuntersuchung erfolgreich absolviert, können Halter im Vorfeld der eigentlichen Prüfung diverse Vorbereitungen treffen. Wir stellen Ihnen hierbei wertvolle Ratschläge zur Verfügung, die Ihrem Anhänger zum Bestehen der HU verhelfen.
- Inspektion sämtlicher Beleuchtungskomponenten (Lichter, Blinker etc.)
- Überprüfung des gesamten Bremssystems
- Visuelle Kontrolle des Fahrgestells sowie der gesamten Aufbaukonstruktion
- Kontrolle der Bereifung, inklusive der Mindestprofiltiefe
- Funktionelle Erprobung der Feststellbremse und weiterer Ausstattungsmerkmale
- Begutachtung der Anhängekupplung und der Verbindung zum ziehenden Fahrzeug
Die periodische Hauptuntersuchung für Anhänger - Ein essenzieller Aspekt
Ebenso wie Ihr Personenkraftwagen (Auto) sollte auch Ihr Anhänger in vorgeschriebenen Abständen der Hauptuntersuchung (TÜV) unterzogen werden. Lediglich auf diesem Wege können Sie Gewissheit erlangen, dass Ihr Fahrzeuggespann keinerlei Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit darstellt. Vielleicht benötigen Sie (ja) ein modernes Zugfahrzeug? In diesem Fall laden wir Sie herzlich ein, die Angebote auf LeasingMarkt.de zu erkunden. Auf dieser Plattform werden Ihnen verlockende Leasing-Möglichkeiten für Fahrzeuge mit vorhandener Anhängerkupplung offeriert - und dies von sämtlichen renommierten Herstellern. Dank der variablen Vertragsbedingungen, die unser Online-Marktplatz bereithält, besteht zudem die Option, sowohl die Höhe der einmaligen Sonderzahlung als auch die jährliche Fahrleistung und die Vertragslaufzeit exakt Ihren individuellen Wünschen entsprechend zu gestalten. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die monatliche Leasingrate für Ihr Wunschfahrzeug (nahezu) eigenständig zu definieren. Dies gilt uneingeschränkt, ob Ihr Interesse (dabei) dem gewerblichen oder privaten Leasing gilt. Machen Sie sich doch (am besten) selbst ein Bild und entdecken Sie auf LeasingMarkt.de eine Vielzahl von Automobilen mit Anhängerkupplung zu erstklassigen Konditionen!
Fabian gehört bereits seit langer Zeit zum Team von LeasingMarkt.de (Rennstall) und verfügt über umfassendes Wissen in der Automobilbranche, weit über das reine Leasing-Thema hinaus. Die Fragen, wann und in welcher Weise man sein Fahrzeug für den Winter vorbereitet, wie lange das Parken im Haltverbot erlaubt ist oder ob ein Smartphone-Navigationssystem oder ein fest eingebautes System die bessere Wahl ist, (sind nur einige Beispiele). Völlig unerheblich, um welches Anliegen es sich handelt - Fabian repräsentiert bei sämtlichen Fragen immer die primäre Kontaktperson. Privat ist er zudem ein begeisterter Anhänger der Formel 1 und unterstützt leidenschaftlich das Team, das ein schwarzes Pferd im Logo führt.