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Kosten uvv pkw

Die Kosten von UVV-Untersuchungen im Fuhrpark: Eine kurze Übersicht

Die UVV-Prüfung wird oftmals als lästiges Übel erachtet, da die wiederkehrende Kontrolle der Ausrüstung rund um den Arbeitsplatz - worunter selbstverständlich der Fuhrpark fällt - für viele eine mühselige Pflicht ist, aber: UVV-Untersuchungen verursachen deutlich weniger Geld und Nerven als mögliche Unfälle, welche durch unsichere Nutzung von Fahrzeugen und Maschinen geschehen können - von den Folgen ganz zu schweigen. Daher ist es für Unternehmen, insbesondere mit eigenem Fuhrpark, unerlässlich, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu befolgen.

Sie sehen regelmäßige Überprüfungen der Fahrzeuge und Maschinen vor. Auf diese Weise sichern sich Betriebsinhaber und Fuhrparkleiter gegen finanzielle sowie strafrechtliche Konsequenzen ab. An dieser Stelle sei erwähnt, dass bei einer UVV-Prüfung weniger die Funktionsfähigkeit von Fahrzeugen und Maschinen unter die Lupe genommen wird. Vielmehr ist es das Ziel, die Betriebssicherheit und den Arbeitsschutz der Angestellten zu gewährleisten.

Wie hoch sind die UVV-Prüfungs-Kosten?

Die Aufwendungen für eine UVV-Prüfung von Fahrzeugen in einem Fuhrpark belaufen sich auf 15 bis 110 Euro. Im Grunde empfiehlt es sich, eine UVV-Prüfung der Fahrzeuge im Kontext der HU (Hauptuntersuchung) vorzunehmen. Die Kosten liegen dann ungefähr zwischen 30,- und 50,- Euro pro Kraftfahrzeug.

Ganz genau kann man die Kosten einer UVV-Prüfung nicht präzise einschätzen. Der Grund dafür ist, dass sie von den zu beurteilenden Fahrzeugen, Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen abhängen. Dabei gilt es jedoch, Folgendes zu bedenken: Je größer der Fahrzeug- oder Maschinenbestand in einem Unternehmen ist, desto höher steigen die Kosten für durchzuführende UVV-Prüfungen.

Kostenbeispiele einer UVV-Prüfung in diversen Bereichen:

  • Fahrzeuge zwischen 15,- und 110,- Euro
  • Baumaschinen zwischen 40,- und 80,- Euro
  • Hebe- und Arbeitsbühnen zwischen 30,- und 120,- Euro
  • Hebezeuge und Lastaufnahmemittel zwischen 25,- und 70,- Euro
  • Fahrzeugkran zwischen 30,- und 120,- Euro
  • Stapler zwischen 30,- und 80,- Euro

Was wird bei einer UVV-Prüfung überprüft?

Eine regelmäßig durchzuführende UVV-Prüfung ist darauf ausgerichtet, den Zustand von Fahrzeugen sowie Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen in einem Unternehmen zu begutachten.

Zum einen wird der zweckmäßige Zustand untersucht. Zum anderen erfolgt bei Fahrzeugen, die über kein amtliches Kennzeichen verfügen, eine sorgfältige Überprüfung auf den arbeits- und verkehrssicheren Zustand.

Besitzen Fahrzeuge eine behördliche Betriebserlaubnis (mit amtlichem Kennzeichen), so muss der durch diese Erlaubnis zu gewährleistende Zustand einer Kontrolle unterzogen werden.

Die Vorschrift 70 der DGUV besagt, dass die Prüfung auf den arbeitssicheren Zustand eines Fahrzeugs jährlich durchzuführen ist. Findet diese Prüfung bei der fälligen Hauptuntersuchung (HU) statt, so muss sie nicht separat wiederholt werden. 

Der Grundgedanke hinter einer UVV-Prüfung ist es, durch die festgelegten Standards die Gesundheit und den Arbeitsschutz sicherzustellen. Es geht darum, zu gewährleisten, dass sowohl die in einem Unternehmen verwendeten Fahrzeuge als auch der Arbeitsplatz in ihnen den Sicherheitsstandards entspricht.

Dabei darf die Rolle der Fahrer nicht außer Acht geraten: Sie sind dazu verpflichtet, das genutzte Fahrzeug beim Arbeitsantritt genauso wie bei der Übergabe sorgfältig zu prüfen. Die Überprüfung sollte anhand einer bei der Unternehmensführung oder Fuhrparkleitung bereitgestellten Checkliste stets dokumentiert werden.  

Welche Fahrzeuge benötigen eine UVV-Prüfung?

Die Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt, welche Fahrzeuge einer UVV-Prüfung unterliegen. Als Fahrzeuge werden im Sinne dieser Vorschrift maschinell angetriebene Landfahrzeuge sowie Anhängerfahrzeuge bezeichnet, die nicht an Schienen und elektrische Leitungen gebunden sind. Hierzu gehören Fahrzeuge, welche in die folgenden Kategorien fallen: 

  • Personenkraftwagen, einschließlich Mietwagen, Poolfahrzeuge und Taxis
  • Anhängerfahrzeuge wie beispielsweise Starrdeichselanhänger (SDAH), Motorradtransporter und Sattelauflieger 
  • Nutzfahrzeuge, darunter Lastkraftwagen, Kastenwagen und Transporter
  • Speziallastkraftwagen wie Feuerwehr- und Kommunalfahrzeuge sowie Dumper und Spezialfahrzeuge für Holztransport
  • Sonderkraftfahrzeuge, darunter Kranken- und Behindertentransportwagen
  • Einspurige Kraftfahrzeuge, einschließlich (Leicht-)Krafträder und Fahrräder, sofern sie nicht nur manuell (mit Muskelkraft) angetrieben werden.

Neben maschinell angetriebenen Landfahrzeugen und Anhängerfahrzeugen fallen ebenfalls die Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen in die Vorschrift 70 der DGUV. Voraussetzung ist, dass sie entweder selbstfahrend oder Anhängerfahrzeuge sind. Den fahrzeugtechnischen Teil machen Brems- und Lenkeinrichtung, Fahrwerk, Führerhaus, Fahrerplatz sowie Beleuchtungseinrichtungen aus. 

Die in der Vorschrift 70 der DGUV definierten Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen umfassen unter anderem: 

  • Abschleppwagen
  • Müllsammelfahrzeuge
  • autonom fahrende Kehrmaschinen
  • Gleisreinigungsfahrzeuge
  • Straßenmarkierungsmaschinen
  • Transportbetonmischer

Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen?

Grundsätzlich ist die Unternehmensführung für eine gesetzeskonforme UVV-Prüfung verantwortlich. Sie hat die Rolle des Fahrzeughalters, der im Fall von Unregelmäßigkeiten und Verstößen Verantwortung und strafrechtliche Konsequenzen übernimmt.

Es ist allerdings möglich, dass die Unternehmensführung ihre Pflichten an das eigene Personal oder an einen externen Dienstleister delegiert. 

Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BG) weisen darauf hin, dass Prüfer über die entsprechenden technischen Qualifikationen verfügen müssen. Nur so können sie die Betriebssicherheit von Fahrzeugen sachkundig beurteilen. Sie fungiert als Sachkundige bzw. Sachverständige. 

Entscheidet sich die Unternehmensleitung dafür, das eigene Personal mit der regelmäßigen Durchführung einer UVV-Prüfung zu beauftragen, muss sie eine verantwortliche Person einschulen. In der Praxis führen Kfz-Gesellen oder Kfz-Meister eine UVV-Prüfung durch, aber es kann sich auch um andere fachkundig geschulte Mitarbeiter handeln.

Die Personaleinschulung kann für kleine und mittlere Unternehmen (kurz: KMU) eine Herausforderung darstellen. Die beauftragten Mitarbeiter übernehmen dort nicht selten eine UVV-Prüfung neben ihrer hauptsächlichen Tätigkeit und müssen das notwendige Fachwissen selbst aneignen.  

Es steht der Unternehmensführung ebenfalls frei, einen externen Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Jede autorisierte Kfz-Werkstatt ist dazu befugt, eine UVV-Prüfung separat oder im Rahmen einer Inspektion durchzuführen.

Um rechtlich anerkannt und wirksam zu sein, muss diese in der Rechnung der Kfz-Werkstatt eingetragen sein. Darüber hinaus können TÜV, die qualifizierten Fuhrparkmanagement-Gesellschaften und Reifenhändler UVV-Prüfungen durchführen.

Im Rahmen einer UVV-Prüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Aufbauanleitung
  • Bedienungsanleitung
  • Prüfbuch
  • Technische Unterlagen

Fazit

Es wäre gelogen zu behaupten, die UVV-Prüfung nerve nicht. Aber welche Prüfung tut das schon? Letztendlich überwiegen die Vorteile gegenüber den Mühen doch immens.

Das Geld, das die Checks kosten, spart das Unternehmen langfristig, indem Arbeitsunfälle im Betrieb vermieden und fehlerhaftes Equipment frühzeitig erkannt wird.

Zudem besteht nicht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz der DGUV erlischt und man im Falle des Falles auf den Ausgaben sitzen bleibt.

Und am Wichtigsten: Man schützt die Beschäftigten durch Prävention vor Verletzungen und möglichen langen Unfallfolgen, die durch kaputte Betriebsgeräte entstehen können.