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Heiratsunterlagen für standesamtliche Trauung

Herzlich willkommen auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes

Grundlegende Hinweise

Die angehenden Eheleute haben die Absicht zur Eheschließung entweder mündlich oder schriftlich bei einer für sie zuständigen staatlichen Behörde anzumelden, in deren Amtsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Sollte keiner der zukünftigen Ehepartner in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, obliegt die Zuständigkeit für die Annahme der Anmeldung dem Standesamt, vor welchem die Trauung erfolgen soll.

Benötigte Dokumente

Die zuständige deutsche Zivilstandsbehörde wird Sie über die notwendigen Dokumente aufklären.

Es wird dringend empfohlen, sich sehr zeitnah mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die Hochzeitszeremonie zum ursprünglich geplanten Datum stattfinden kann. Die zuständige Behörde ist Ihr primärer Ansprechpartner für sämtliche weiterführenden Fragen. Im individuellen Fall sind ausschließlich die Auskünfte dieser Stelle von ausschlaggebender Bedeutung.

Im Allgemeinen müssen beide künftigen Ehepartner die nachfolgend aufgeführten Dokumente bei der zuständigen staatlichen Behörde vorlegen:

  1. Ein Lichtbildausweis (wie z.B. Reisepass oder Personalausweis) - in beglaubigter Fotokopie
  2. Eine Geburtsurkunde im Original (nicht älter als sechs Monate ab Ausstellungsdatum) oder eine beglaubigte Kopie, auf der die Namen der Eltern ersichtlich sind. Gegebenenfalls ist eine Übersetzung der Urkunde erforderlich. Eine Taufbescheinigung ist hierfür nicht gültig. Wurde einer der Verlobten eingebürgert, ist das entsprechende Einbürgerungsdokument einzureichen.
  3. Für Hinterbliebene: Die Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Möglicherweise wird eine Übersetzung der Urkunde benötigt.
  4. Für Geschiedene: Eine beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils, versehen mit der deutschen Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Dolmetscher. Falls die Scheidung durch ein ausländisches Gericht erfolgte, könnte es sein, dass das Urteil bzw. der Beschluss durch das zuständige Landesjustizministerium Anerkennung finden muss.
  5. Für Minderjährige: Eine Zustimmungserklärung, die vom gesetzlichen Vertreter vor einem Notar gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes abgegeben wird. Einige deutsche Bundesländer verlangen eine spezifische Form dieser Zustimmungserklärung. Detaillierte Auskünfte hierzu sollten Sie bei der zuständigen Meldebehörde einholen.
  6. Alle Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind und hier heiraten möchten, benötigen ein „Ehefähigkeitszeugnis', welches bescheinigt, dass keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen. Unter bestimmten Bedingungen können Bürger der USA dieses Zeugnis bei den diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland erhalten.

Sofern das Standesamt eine eidesstattliche Versicherung über die Ledigkeit verlangt, kann diese bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen deutschen Konsulat abgegeben werden.

Sollten Sie und Ihr zukünftiger Ehepartner beabsichtigen, gemeinsam einen Wohnsitz in Deutschland zu etablieren, beachten Sie bitte die Erfordernisse zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung.