Kapitallebensversicherung steuerlich absetzen
Besteuerung der Kapitallebensversicherung abhängig vom Jahr des Abschlusses
Eine Kapitallebensversicherung wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die Höhe der Steuern, die Sie für Ihre Lebensversicherung entrichten müssen, ist vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig:
Vertragsabschluss vor 2005
Heiko hat seine Versicherung im Jahr Zweitausendvier abgeschlossen. Wenn er die nachstehenden Bedingungen erfüllt, muss er auf die erwirtschafteten Erträge keinerlei Steuern zahlen:
- Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweisen.
- Der allererste Beitrag musste bis spätestens zum einunddreißigsten März Zweitausendfünf in die Lebensversicherung eingezahlt worden sein.
- Er, als Versicherungsnehmer, muss für mindestens fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben.
- Die ausgezahlte Summe am Ende der Laufzeit wird in Gänze auf einmal ausgezahlt.
Sofern sämtliche Bedingungen erfüllt sind, bleiben die Erträge aus seiner Lebensversicherung gänzlich steuerfrei. Andernfalls unterliegt der gesamte Ertrag der Abgeltungssteuer.
Vertragsabschluss ab 2005
Georg hat seine Lebensversicherung nach dem ersten Januar Zweitausendfünf abgeschlossen. Aus diesem Grund ist er in jedem Fall zur Zahlung von Steuern verpflichtet, da die nachgelagerte Besteuerung Anwendung findet. Immerhin muss er nur fünfzig Prozent der Erträge versteuern, wenn
- der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt hat,
- die Versicherungsleistung erst nach Vollendung des einundsechzigsten Lebensjahres ausgezahlt wird (bei Neuverträgen ab Zweitausendzwölf gilt dies nach Vollendung des dreiundsechzigsten Lebensjahres),
- die Endabrechnung vollständig in einer Tranche ausgezahlt wird und
- der Schutz im Todesfall mindestens fünfzig Prozent der Gesamtbeitragssumme abdeckt. Dieser letzte Punkt ist allerdings nur für Verträge relevant, die nach dem einunddreißigsten März Zweitausendneun abgeschlossen wurden.
Dies wird durch die Einreichung einer Steuererklärung abgewickelt.
Trifft eines dieser Kriterien nicht zu, muss Georg seine Erträge aus der Lebensversicherung vollständig versteuern lassen - auch in dieser Situation wird dann die Abgeltungssteuer fällig.
Für alle Verträge, die erst nach dem einunddreißigsten März Zweitausendneun unterzeichnet wurden, sind im Hinblick auf die Risikoleistung - welche nicht mit der Risikolebensversicherung verwechselt werden darf - zwei zusätzliche Punkte zu berücksichtigen:
- Die Risikoleistung des Vertrages muss bis zum Ende der Laufzeit mindestens fünfzig Prozent der insgesamt eingezahlten Prämien betragen.
- Im Falle des Ablebens muss die vereinbarte Versicherungsleistung nach fünf Jahren mindestens zehn Prozent über dem Deckungskapital oder dem Zeitwert der Police liegen.
Nur wenn auch diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kommt bei Verträgen, die nach dem einunddreißigsten März Zweitausendneun abgeschlossen wurden, die 50-Prozent-Regel zur Anwendung.
Monatliche Zahlungen müssen ebenfalls versteuert werden
Sollten Sie Ihren Ertrag aus einer Kapitallebensversicherung nicht als Gesamtsumme, sondern in monatlichen Raten erhalten, müssen Sie den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Wie hoch dieser Ertragsanteil ausfällt, lässt sich pauschal leider nicht sagen. Dies hängt nämlich vom Alter des Versicherungsnehmers ab. Je früher die monatliche Rente in Anspruch genommen wird, desto höher ist im Allgemeinen der Ertragsanteil.
Um die Berechnung des Ertragsanteils müssen Sie sich nicht selbst kümmern; Ihr Versicherer übernimmt diese Aufgabe für Sie. Der Ertrag wird dann Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert. Dabei ist unerheblich, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Bei einer monatlichen Auszahlung wird prinzipiell der Ertragsanteil besteuert.
Lebensversicherung kündigen oder verkaufen
Wer während der Vertragslaufzeit dringend finanzielle Mittel benötigt, hat die Möglichkeit, seine Lebensversicherung zu kündigen oder zu verkaufen. Die Vorgehensweise hierfür ist wie folgt:
- Es ist möglich, die Versicherungspolice an den Versicherer zurückzugeben - dies wird als Rückkauf bezeichnet. Der Versicherer zahlt dann einen entsprechenden Rückkaufswert aus.
- Es besteht die Option, die Versicherungspolice an eine dritte Person zu veräußern - beispielsweise über den sogenannten Zweitmarkt.