Dokumente zur Einreise nach Großbritannien
Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Einschließlich britischer Überseegebiete
Informationen
Reisehinweise unterliegen ständigen Aktualisierungen. Empfehlungen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen'.
- Tragen Sie sich in unsere Krisenvorsorgeliste ein.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfälle und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise zum Thema COVID-19.
- Sorgen Sie für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden/Botschaften Ihres Ziellandes über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrem Reiseveranstalter, der Flug-/Schiffs-/Eisenbahngesellschaft über deren Beförderungsbedingungen.
- Verfolgen Sie während Ihrer Planung und Reise die Nachrichten und Wettervorhersagen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und die Informationen zu Inhalten externer Anbieter.
Aktuelles
Einfuhrverbot für Fleisch und Milchprodukte
Reisende dürfen seit dem 12. April 2025 kein Rind-, Schaf-, Ziegen- oder Schweinefleisch sowie keine Milchprodukte mehr aus EU-Staaten zum privaten Gebrauch nach Großbritannien einführen. Weitere Details finden Sie hier.
Einreise und elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Für die Einreise in das Vereinigte Königreich (außer Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass erforderlich. Ein Personalausweis genügt nicht. Dies gilt auch für Transitreisende.
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), falls kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum besteht. Details unter Einreise und Zoll - Visum - Elektronische Reisegenehmigung (ETA).
Die Einführung von Online-Einreise- und Zollformularen (ED-Formular) wird schrittweise in den britischen Überseegebieten implementiert. Weitere Informationen siehe Einreise und Zoll.
Sicherheit
Terrorismus
In den letzten fünf Jahren gab es vereinzelt terroristische Anschläge in Städten (z. B. 2023 in Nottingham, 2021 in Liverpool, 2020 in London). Die Gefährdungsstufe für das gesamte Vereinigte Königreich ist auf Stufe drei (von fünf) „erheblich' eingestuft. Das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5) bietet Informationen zu den Warnstufen.
Die britischen Behörden fordern erhöhte Wachsamkeit. Besonders verdächtige Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten beachtet werden. Achten Sie auch auf mögliche Anzeichen terroristischer Aktivitäten.
- Achten Sie an belebten Orten und besonderen Anlässen auf Ihre Umgebung.
- Weitere Informationen und Kontakte für Sicherheitsfragen finden Sie beim Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 und bei der Nationalen Notfallhotline für Terrorismus.
- Für Informationen zur aktuellen Lage in Nordirland kontaktieren Sie die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nordirland besteht die Möglichkeit lokaler Gewalt, insbesondere während der „Marching Season' (Mitte Juni bis Mitte August), durch gewaltsame Auseinandersetzungen rivalisierender paramilitärischer Gruppen und mit Sicherheitskräften.
- Verhalten Sie sich vorsichtig.
- Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
In Großstädten, insbesondere an Touristenattraktionen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, kommt es zu Taschendiebstählen und vereinzelt zu Gewaltdelikten. Vor allem in Großstädten werden vermehrt Mobiltelefone von Fahrraddieben entwendet ("Snatching").
Die Kriminalitäts- und Gewaltbereitschaft variiert innerhalb der einzelnen Stadtviertel und insbesondere in den britischen Überseegebieten.
- Nutzen Sie die Tipps der British Transport Police zu Taschendiebstahlprävention.
- Notieren Sie Ihre IMEI- und Seriennummern (z.B. 06 auf Ihrem Ziffernblock) und beachten Sie die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen.
- Nutzen Sie Mobiltelefone in der Öffentlichkeit sparsam und halten Sie die Bildschirmsperrzeit kurz. Sichern Sie Ihr Handy mit einem sicheren Passwort.
- Sichern Sie Ihre SIM-Karte (im Ausland: +49 30 4050 4050). Nutzen Sie die Sperrfunktionen in Ihrem Smartphone-Betriebssystem. Melden Sie Ihr Gerät bei der Polizei.
- Informieren Sie sich bei Einheimischen, Geschäftspartnern oder im Hotel über die Sicherheit von Vierteln.
- Bewahren Sie Wertgegenstände sicher auf; speichern Sie elektronische Kopien/Fotos.
- Bezahlen Sie bevorzugt bargeldlos, nehmen Sie nur notwendige Barmittel mit.
- Achten Sie in großen Menschenmengen auf Ihre Wertsachen.
- Sichere Informationen einholen, bevor vertrauliche Daten an unbekannte Personen weitergegeben werden.
Natur und Klima
Das Klima im Vereinigten Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland) ist gemäßigt, in den britischen Überseegebieten tropisch/subtropisch.
Extreme Wetterereignisse wie Stürme und Starkregen sind im Vereinigten Königreich möglich.
Von Juni bis November besteht in Nordatlantik und Karibik Hurrikan-Saison. Folgen wie schwere Stürme, Überschwemmungen und Ausfälle in Infrastruktur sind möglich. Einige britische Überseegebiete, darunter St. Helena und Montserrat, liegen in einer seismisch aktiven Zone und sind daher erdbebengefährdet.
Reiseinformationen
Zuständige Auslandsvertretungen für die britischen Überseegebiete
Die Botschaft London ist zwar die Vertretung auch für die Überseegebiete, übernimmt jedoch keine konsularischen Aufgaben.
Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago zuständig. Ein Honorarkonsul steht in Tortola, British Virgin Islands, zur Verfügung.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA zuständig. Ein Honorarkonsul steht in Hamilton, Bermuda, zur Verfügung.
Für die Kaimaninseln und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika zuständig.
Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Das britische Inlandsflugnetz, das Schienen- und Busnetz ist gut ausgebaut. London verfügt über ein U-Bahn-Netz. Die Verkehrsnetze der britischen Überseegebiete sind meist auf Bus- und Taxidienst angewiesen.
Detaillierte Informationen zum Autofahren in Großbritannien finden Sie auf der Visit Britain Webseite.
Es gilt Linksverkehr. Für Fahrzeuge sollten Scheinwerfer korrekt eingestellt sein oder abgeklebt werden.
Alkoholgrenzen betragen 0,8 Promille; in Schottland 0,5 Promille. Verkehrszeichen wie STOP oder GIVE WAY sind üblich. Doppelte weiße Linie bedeutet STOP, doppelte gestrichelte Linie langsames Fahren.
An nicht geregelten Kreuzungen haben Hauptstraßen Vorfahrt. Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Priorität. Die Spurwahl sollte frühzeitig erfolgen. Blinker sollten vor dem Einfahren in den Kreisverkehr gesetzt werden. Gelbe Markierungen am Straßenrand bedeuten Parkverbot, rote Parkverbot, rote durchgezogene Linie bedeutet absolutes Parkverbot.
Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone
Fahrzeuge müssen in der Londoner Region die Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei Transport for London (TfL) ist erforderlich. Dies sollte zehn Tage vor der Einreise erfolgen. Verstöße führen zu hohen Bußgeldern.
Fehlende Registrierung bedeutet automatisch Nicht-Einhaltung der Standards und Bußgelder. Weitere Details von TfL.
Versicherungsnachweis
Autoreisende müssen eine „Grüne Karte' als Nachweis der Kfz-Versicherung mitführen. Prüfen Sie vor Reiseantritt die Deckung der Versicherung für das Vereinigte Königreich.
Führerschein
Deutsche Führerscheine sind im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht notwendig.
Deutsche Führerscheinhaber mit ständigem Wohnsitz in Großbritannien können ihren Führerschein ohne erneute Prüfung umtauschen. Die Gültigkeit des deutschen Führerscheins ist beschränkt; die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung im Alter von 70 Jahren oder drei Jahren nach Wohnsitznahme in Großbritannien vor.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich straflos und weitgehend akzeptiert. In den britischen Überseegebieten ist Homosexualität ebenfalls nicht strafbar, die Rechte der LGBTIQ-Personen, der Diskriminierungsschutz und die gesellschaftliche Akzeptanz sind jedoch noch nicht ganz vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreich.
Rechtliche Besonderheiten
Waffen
Das Mitführen bestimmter Waffen (CS-Gas, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge über 7cm, Schnappmesser) ist im Vereinigten Königreich verboten, selbst wenn sie in Deutschland erlaubt sind. Die Einfuhr von offensichtlich als Angriffswaffen gedachten Messern ist verboten. Weitere Details auf der Webseite der britischen Regierung.
Der Besitz verbotener Waffen kann zu einer sofortigen Festnahme, einem Gerichtsverfahren und zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen führen. Ausnahmen gelten für bestimmte Waffen und Personenkreise.
- Konsultieren Sie die britische Botschaft oder ein Generalkonsulat, bevor Sie mit Waffen in das Vereinigte Königreich reisen.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zur illegalen Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren und einem Bußgeld von 2.000 GBP pro illegaler Einreise begangen werden.
- Seien Sie vorsichtig bei der Mitnahme von Personen und sichern Sie sich entsprechende Aufenthaltstitel.
Drogen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.
Geld/Kreditkarten
Die Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Bargeldabhebungen und Kreditkartenzahlungen sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und weitere Detailinformationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über aktuelle deutsche Zollbestimmungen.
Einreise/Elektronische Reisegenehmigung/Brexit
Personalausweise werden (außer für Gibraltar) nicht als Reisepapiere für EU-Bürger anerkannt, auch nicht für Transitreisende.
Die britische Regierung verlangt grundsätzlich einen Reisepass und seit dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Ausnahmen gelten für EU-Bürger mit Aufenthaltsnachweis.
Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige dürfen mit folgenden Dokumenten einreisen:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein (Ausnahme: Gibraltar)
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja; vereinzelt Probleme bei der Anerkennung verlängerter Kinderreisepässe.
Hinweise:
Bei Reisepässen ab Mai 2024 kann es bei eGates zu Fehlermeldungen kommen, die eine manuelle Passkontrolle erfordern. Die britische Grenzpolizei arbeitet an einer Lösung für dieses Softwareproblem.
Verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente sollten nicht zur Einreise verwendet werden, auch wenn sie aufgefunden wurden. Die britische Grenzpolizei kann diese Dokumente einziehen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die mitzuführenden Dokumente können von den staatlichen Regelungen abweichen.
Die britische Regierung verlangt einen gültigen Reisepass. Für EU-Bürger mit Pre-Settled oder Settled Status kann bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 der Personalausweis verwendet werden. Sollte der Personalausweis verwendet werden, sollte dieser digital mit dem Aufenthaltsstatus verknüpft werden.
Visum
Für Besuchs- und Geschäftsreisen bis maximal 180 Tagen benötigen deutsche Staatsbürger kein Visum. Seit dem 2. April 2025 ist jedoch eine gültige ETA erforderlich (siehe Elektronische Reisegenehmigung (ETA)).
In anderen Fällen ist oft ein Visum nötig. Au-pair-Aufenthalte sind nicht mehr zulässig, Praktika nur noch unter besonderen Bedingungen. EU-Studenten müssen vorab ein Studentenvisum beantragen, wenn der Aufenthalt länger als 6 Monate dauert.
Weitere Informationen und Links zur Beantragung der ETA finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Deutsche Staatsbürger benötigen seit dem 2. April 2025 eine ETA für die Einreise, falls kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Die ETA wird über die GOV.uk-Webseite oder eine App beantragt. Der Antrag sollte frühzeitig (mindestens drei Tage vorher) gestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 16 GBP. Externe Agenturen sind nicht erforderlich.
Für Transitflüge durch das Vereinigte Königreich, ohne Grenzkontrolle, ist keine ETA erforderlich.
- Beachten Sie ggf. Gepäckumladungen und Grenzkontrollen.
- Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft, falls Sie unsicher sind, ob Sie Grenzkontrolle passieren müssen.
Die einmal erteilte ETA ermöglicht beliebig viele Einreisen bis zu 180 Tagen innerhalb von 2 Jahren. Die Gültigkeit ist durch den Reisepass begrenzt.
Elektronische Visa (eVisa) für Aufenthalte über sechs Monate
Seit 1. Januar 2025 ersetzen elektronische Visa (eVisa) die bisherigen Dokumente für Aufenthalte über sechs Monate. Dazu gehören z. B. die Biometric Residence Permit/Card und Visum-Aufkleber. Die alten Dokumente bleiben bis voraussichtlich Mai 2025 gültig.
- Beachten Sie die Hinweise der britischen Regierung zu eVisa.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und müssen ihren Aufenthalt nachweisen.
- Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger.
- Bestätigung der Unterkunft für die alleinreisende Minderjährige erforderlich.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete
Anguilla
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Hinweise:
Gültigkeit der Reisedokumente bis zum Ende der Reise erforderlich.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Fluggesellschaften können abweichende Anforderungen haben.
Visum
Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage ist kein Visum erforderlich. Rückflugticket ist erforderlich.
Bermuda
Reisedokumente
Einreise möglich mit:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Hinweise:
Reisepass muss über die gesamte Reisezeit gültig sein. Mindestgültigkeit sechs Monate nach Ausreise empfohlen.
Visum
Für Touristen und Geschäftsreisende ist kein Visum nötig (Aufenthalt max. 180 Tage in 12 Monaten). Arbeitsaufnahme ohne Genehmigung ist untersagt.
Bei Einreise: Rückflugticket, Hotel/Adresse, Immigrations- und Zollformulare (im Flugzeug oder online erhältlich).
Online-Einreiseformular
Das Papierformular kann ausgefüllt oder vorab die Bermuda Arrival Card online ausgefüllt werden. Ausnahmen für Kreuzfahrtpassagiere.
Einfuhrbestimmungen
Das Vereinigte Königreich ist seit Januar 2021 nicht mehr Teil der EU-Zollunion. Zollbestimmungen für Waren, die aus/in das Vereinigte Königreich gebracht werden, sind durch unionsrechtliche Zollvorschriften geregelt.
- Informationen zum Brexit und Zollrecht finden Sie beim deutschen Zoll.
Pflanzen und Lebensmittel: Für größere Mengen an Pflanzen und Samen ist ein Zertifikat erforderlich.
Medikamente: Medikamente dürfen grundsätzlich mitgeführt werden. Ein Begleitbrief des Arztes ist empfehlenswert. Er sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Reisezeitraum und die Medikamente inklusive Dosierung und Menge enthalten. Nähere Informationen auf der Webseite der britischen Regierung.
Tiere
Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich muss ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis der Tollwut-Impfung mitgeführt werden. Weitere Informationen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Voraussetzungen: Mikrochip, Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise, ggf. Bandwurmbehandlung bei Hunden.
Für die Rückreise in die EU genügt der EU-Heimtierausweis.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (inkl. Gibraltar) gibt es keine Pflicht-Impfungen.
Achten Sie auf den aktuellen Stand Ihrer Standardimpfungen und Impfschutz gegen Masern.
Impfung gegen Meningokokken C ist im Vereinigten Königreich für Kinder und Jugendliche bis 24 Jahre empfohlen. Lange Aufenthalte: Impfung beachten, die in GOV.UK/department-of-health-and-social-care beschrieben wird.
Impfung gegen FSME nicht erforderlich.
Medizinische Versorgung
EHICs und PEBs sind im Vereinigten Königreich weiterhin gültig. Besucher haben Anspruch auf notwendige medizinische Behandlungen im NHS.
Die medizinische Versorgung in den Überseegebieten ist im regionalen Vergleich oft gut, kann aber nicht mit dem europäischen Standard verglichen werden. Chronisch kranke Personen sollten dies bei der Reiseplanung berücksichtigen.
- Abschluss einer Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung.
- Individuelle Reiseapotheke und Schutz vor hohen Temperaturen.
- Reisemedizinische Beratung vor Reiseantritt.
Haftungsausschluss: Der generelle und medizinische Haftungsausschluss gilt.
Länderinfos
Hier finden Sie Adressen der deutschen diplomatischen Vertretungen und Informationen zur Politik und den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweit besteht Gefahr durch terroristische Anschläge und Entführungen. Insbesondere Al Qaida und der Islamische Staat (IS) drohen mit Anschlägen. Der Konflikt im Nahen Osten verschärft das Risiko. Konkrete Hinweise auf Gefährdungen deutscher Interessen im Ausland liegen derzeit nicht vor. Dennoch besteht die potentielle Gefahr für deutsche Staatsangehörige.
Mögliche Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter, Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsmittel, Wirtschaft- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Orte und Menschenansammlungen.
Die Gefahr variiert je nach Land und Region. Zusätzliche Vorsicht in Ländern und Regionen mit hoher Anschlagsgefahr.
- Sicherheitsbewusstes Verhalten.
- Reiseinformationen einholen.
- Lokale und internationale Medien verfolgen.
- Verdächtiges Verhalten/Gegenstände den Behörden melden.
Empfehlung: Eintragung in die Krisenvorsorgeliste „Elefand' des Auswärtigen Amts.
Reisehinweise basieren auf aktuell verfügbaren Informationen und werden ständig aktualisiert. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern.
Die Entscheidung über die Reise liegt in Ihrer Verantwortung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eventuelle Schäden wird keine Haftung übernommen.
Empfehlung: Abschluss einer Reiseversicherung.
Informationen basieren auf aktuellen Gegebenheiten; individuell auf die Reise abgestimmte Konsultationen sind zu empfehlen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Einfuhrbestimmungen für Souvenirs. Nicht alle Souvenirs können mitgeführt werden.
Das Online-Portal Artenschutz im Urlaub bietet Informationen dazu.
Bitte gehen Sie beim Kauf von Souvenirs aus Tier- oder Pflanzenmaterialien mit Vorsicht um.
Siehe dazu auch Sicherheitshinweise FAQ.