Arbeitsklamotten pauschale steuer
Soldaten, Krankenschwestern/Krankenpfleger und Geistliche haben eines gemeinsam: Sie tragen Berufsbekleidung, auch Arbeitskleidung genannt. Es handelt sich um Kleidung, die in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeiten getragen wird - wie beispielsweise eine Uniform oder Dienstkleidung.
Stellen Sie sich vor, Ihr Vorgesetzter stellt Ihnen weder einen steuerfreien Zuschuss für die Anschaffung von Arbeitskleidung oder Arbeitsschuhen, noch die benötigten Kleidungsstücke kostenlos zur Verfügung. In diesem Fall können Sie die gesamten Kosten für Ihre Berufsbekleidung und -schuhe von der Steuer absetzen.
So setzen Sie die Kosten für die Arbeitskleidung ab
Sie können alle Ausgaben für Ihre Arbeitskleidung in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten verbuchen. Dies umfasst nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reinigung und Reparaturen. Addieren Sie alle Ausgaben und tragen Sie diese in der Anlage N als Arbeitsmittel ein. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf, falls das Finanzamt Rückfragen stellt.
Übrigens:
Erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten, dürfen Sie nur den selbst getragenen Anteil von der Steuer absetzen.
Wichtig: Berufsbekleidung unterscheidet sich von alltäglicher Kleidung dadurch, dass ihr privater Gebrauch unwahrscheinlich ist. So ist ein dunkler Anzug, den Sie als Bankangestellte/r oder Anwalt/anwältin tragen müssen, trotz möglicher privater Tauglichkeit, nicht als Berufsbekleidung anzusehen. Es geht um die prinzipielle Möglichkeit des privaten Gebrauchs.
Reinigungskosten für Berufskleidung können geschätzt werden
Waschen Sie Ihre Arbeitskleidung in Ihrer privaten Waschmaschine? In diesem Fall können Sie die Reinigungskosten schätzen und in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür müssen Sie einige Fragen beantworten:
- Wie viel wiegt Ihre zu waschende Arbeitskleidung? Der Fiskus geht bei Bunt- und Kochwäsche von etwa fünf Kilogramm, bei Fein- oder Pflegeleichtwäsche von 2,5 Kilogramm pro Waschgang aus.
- Welche Waschmethode verwenden Sie?
- Verwenden Sie einen Wäschetrockner und Bügeleisen?
- Wie viele Personen leben im Haushalt?
Mit den Antworten auf diese Fragen können Sie anhand der folgenden Tabelle die ungefähren Kosten pro Waschgang ermitteln. Die Tabelle basiert auf Erfahrungswerten der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2002 und gilt (ohne Gewähr) weiterhin. Das Finanzamt kann diese Werte jedoch abweichend beurteilen.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | |
|---|---|---|---|---|
| Wäsche waschen | ||||
| Kochwäsche 90 Grad | 0,77 €/kg | 0,50 €/kg | 0,43 €/kg | 0,37 €/kg |
| Buntwäsche 60 Grad | 0,76 €/kg | 0,48 €/kg | 0,41 €/kg | 0,35 €/kg |
| Pflegeleichte Wäsche | 0,88 €/kg | 0,60 €/kg | 0,53 €/kg | 0,47 €/kg |
| Wäsche trocknen | ||||
| Ablufttrockner | 0,41 €/kg | 0,26 €/kg | 0,23 €/kg | 0,19 €/kg |
| Kondenstrockner | 0,55 €/kg | 0,34 €/kg | 0,29 €/kg | 0,24 €/kg |
| Bügeleisen | ||||
| Dampfbügeleisen | 0,07 €/kg | 0,05 €/kg | 0,05 €/kg | 0,05 €/kg |
Rechenbeispiel zur Kostenkalkulation
Die Polizistin Christiane wohnt mit ihrem Mann zusammen. Wöchentlich wäscht sie drei Kilogramm Arbeitskleidung bei 60 Grad Celsius und drei Kilogramm pflegeleichte Wäsche. Diese sechs Kilogramm trocknet sie im Kondenstrockner und bügelt sie danach. Christiane arbeitet 46 Wochen im Jahr. Die Reinigungs-Gesamtkosten lassen sich wie folgt berechnen:
46 Wochen x 0,48 €/kg x 3 kg (60 Grad-Wäsche)
+ 46 Wochen x 0,60 €/kg x 3 kg (pflegeleichte Wäsche)
+ 46 Wochen x 0,34 €/kg x 6 kg (Kondenstrockner)
+ 46 Wochen x 0,05 €/kg x 6 kg (Bügeleisen)
⇒ Gesamtkosten pro Jahr: 256,68 Euro