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Fachabitur-Schnitt Berechnung

Fachhochschulreife (FHR, schulischer Teil) (§ 40a)

Schüler und Schülerinnen der Qualifikationsphase (Q-Phase) können den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen, sofern sie die im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen. Die vollständige Fachhochschulreife wird erst dann anerkannt, wenn zusätzlich eine Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder ein einjähriges angeleitetes Praktikum nachgewiesen wird.

Mit Ausnahme der Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen erkennen alle anderen Bundesländer diese Fachhochschulreife an.

Voraussetzungen: In zwei aufeinanderfolgenden Semestern der Qualifikationsphase, konkret in Q1.1 und Q1.2 (Gymnasium: 11.1 und 11.2) oder in Q1.2 und Q2.1 (Gymnasium: 11.2 und 12.1) oder in Q2.1 und Q2.2 (Gymnasium: 12.1 und 12.2), müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Von den Kursen, die in die Berechnung der FHR einfließen, müssen jeweils zwei Kurse aus den nachfolgenden Fächern stammen:
    1. Deutsch
    2. Eine Fremdsprache
    3. Eine Gesellschaftswissenschaft (Religionslehre wird hierbei nicht berücksichtigt)
    4. Mathematik
    5. Eine Naturwissenschaft im engeren Sinne
  2. Aus den übrigen Fächern dürfen es jeweils höchstens zwei Kurse sein.
  3. Leistungskurse: Kein Leistungskurs (LK) mit null Punkten, mindestens zwei LKs mit fünf oder mehr Punkten (folglich maximal zwei LK-Defizite), mindestens 40 Punkte im LK-Bereich bei doppelter Wertung.
  4. Grundkurse: Elf Grundkurse (GK) mit mehr als null Punkten, mindestens sieben GKs mit fünf Punkten oder besser (also maximal vier GK-Defizite), mindestens 55 Punkte im GK-Bereich bei einfacher Wertung.
  5. Die Ermittlung der Durchschnittsnote erfolgt anhand folgender Formel:
    Note = (323 - (Punktesumme LK + Punktesumme GK))/57,
    wobei die Durchschnittsnote auf eine Dezimalstelle genau berechnet und nicht gerundet wird.
  6. Im Falle einer Wiederholung von zwölf oder dreizehn bleibt die FHR bestehen.

In Verbindung mit einem einjährigen begleiteten Praktikum wird die Fachhochschulreife erlangt.

Tabelle zur Bestimmung der Durchschnittsnote anhand der erreichten Punktzahl:

Punkte

Durchschnittsnote

 

Punkte

Durchschnittsnote

 

Punkte

Durchschnittsnote

95

4,0

96-100

3,9

153-157

2,9

210-214

1,9

101-106

3,8

158-163

2,8

215-220

1,8

107-112

3,7

164-169

2,7

221-226

1,7

113-117

3,6

170-174

2,6

227-231

1,6

118-123

3,5

175-180

2,5

232-237

1,5

124-129

3,4

181-186

2,4

238-243

1,4

140-134

3,3

187-191

2,3

244-248

1,3

135-140

3,2

192-197

2,2

249-254

1,2

141-146

3,1

198-203

2,1

255-260

1,1

147-152

3,0

204-209

2,0

261-285

1,0

 

Ehemaligen Schülern und Schülerinnen kann nach bestandener Abiturprüfung, zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife, die Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen zuerkannt werden, wenn sie innerhalb von acht Jahren den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder ein angeleitetes Praktikum nachweisen.