Registrierung einer geschäftlichen Aktivitität
Übersicht zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
| Bestimmung | Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellt ein Dokument dar, das von Unternehmen, Selbstständigen sowie Freischaffenden zum Zwecke der steuerlichen Registrierung beim Finanzamt auszufüllen ist. Er beinhaltet sämtliche notwendigen Angaben zur steuerlichen Erfassung, beispielsweise die Rechtsform, Umsatzprognosen sowie steuerliche Optionen. |
| Funktionsweise | Die primäre Funktion des Fragebogens liegt darin, das Unternehmen beim Finanzamt anzumelden und die Steuernummer zu erhalten. Des Weiteren dient er zur Erfassung relevanter steuerlicher Informationen, wie beispielsweise der Wahl der Besteuerungsart oder der Entscheidung bezüglich der Umsatzsteuerpflicht oder -befreiung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung. |
| Bedingungen | Gemäß § 138 AO muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen Geldbußen und Schätzungen der Bemessungsgrundlagen. |
| Online-Einreichung | Die Einreichung des Fragebogens kann elektronisch über das ELSTER-Portal erfolgen. Nach dem Login bei ELSTER können Benutzer auf das Formular-Center zugreifen, wo verschiedene Formulare, darunter auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, bereitstehen. |
| Einreichungszeiträume | Der Fragebogen ist spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit einzureichen. Diese Frist gilt sowohl für Einzelunternehmen als auch für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Freiberufler und Vereine mit steuerlich relevanten Umsätzen. |
| Konsequenzen bei verspäteter Einreichung | Eine verspätete Abgabe kann zu Sanktionen, Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen und Verzögerungen bei der Zuteilung der Steuernummer führen. Im schlimmsten Fall kann die Verspätung als Steuerverkürzung geahndet werden. |
Die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist in Deutschland für Firmen, Selbstständige und Freiberufler obligatorisch, da dies den ersten Schritt bei der steuerrechtlichen Registrierung markiert. Unterschiedliche Rechtsformen erfordern spezifische Fragebögen, die alle notwendigen Informationen für das zuständige Finanzamt beinhalten, wodurch dieses die Art der Besteuerung und die Höhe der Steuerlast für den Steuerpflichtigen beziehungsweise das Unternehmen bestimmen kann und die Steuernummer ausstellt.
Definition: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein elementares Dokument, das dem Finanzamt alle essentiellen Informationen zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und steuerpflichtigen Vereinen zur Verfügung stellt.
Hierbei werden Informationen wie die Rechtsform des Unternehmens, die Art der Aktivität und die Umsatzprognosen dokumentiert, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Pflichten korrekt erfasst und erfüllt werden können.
Gesetzliche Grundlage für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:
Die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist im Kontext der generellen steuerlichen Meldepflichten gemäß § 138 Abgabenordnung (AO) verpflichtend.
Wer ist zur Ausfüllung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet?
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von allen natürlichen und juristischen Personen ausgefüllt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ein Unternehmen ins Leben rufen. Im Besonderen betrifft dies:
Einzelunternehmer: Personen, die ein Einzelunternehmen gründen.
Freiberufler: Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind (z. B. Mediziner, Juristen, Künstler).
Personengesellschaften: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und Partnerschaftsgesellschaften (PartG) müssen den Fragebogen ebenfalls einreichen.
Personenvereinigungen: Jede neu gegründete Genossenschaft ist als Personenvereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit steuerlich meldepflichtig und muss folglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorlegen.
Kapitalgesellschaften: Unternehmen, die in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) oder AG gegründet werden, unterliegen ebenfalls dieser Verpflichtung.
Vereine: Gemeinnützige Vereine oder Organisationen müssen den Fragebogen ebenso ausfüllen, wenn sie steuerpflichtig werden.
Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG beansprucht, ist gleichermaßen verpflichtet, den Fragebogen einzureichen.
Der Fragebogen wird weiterhin benötigt bei der Eröffnung von Betriebsstätten, der Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens.
Rechtliche Grundlage für die steuerliche Anmeldepflicht:
Gemäß § 138 AO gilt die steuerliche Anmeldepflicht bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Gründung eines Gewerbes und somit für alle, die ein Gewerbe eröffnen oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Wer ein Gewerbe anmeldet, muss dies der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Diese Pflicht betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Welche Daten werden im Fragebogen abgefragt?
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfasst alle wesentlichen Daten, die das Finanzamt benötigt, um die steuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens zu definieren. Folgende Informationen sind vonnöten:
Persönliche Angaben: Hierzu gehören Name, Geburtsdatum, Adresse des Unternehmers oder der Gesellschafter.
Unternehmensform: Angabe der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GmbH, GbR).
Art der Tätigkeit: Eine präzise Beschreibung der unternehmerischen Tätigkeit, der Branche und der Betriebsart.
Voraussichtliche Umsätze: Schätzung der erwarteten Umsätze im ersten Geschäftsjahr.
Bankverbindung: Angaben zur Kontoverbindung für Steuererstattungen und -zahlungen.
Informationen zur Kleinunternehmerregelung: Sofern die Umsätze unter der Umsatzgrenze des § 19 UStG liegen, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
Besteuerungsart: Entscheidung zwischen Ist- und Sollversteuerung gemäß § 18 UStG.
Angaben zur Umsatzsteuerpflicht: Information, ob das Unternehmen zur Umsatzsteuer (USt) verpflichtet ist.
Je nach Unternehmensform und Tätigkeit können weitere Angaben erforderlich sein, beispielsweise zur Mitarbeiterzahl oder zu spezifischen steuerlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlagen für die Erfassung der steuerlichen Informationen:
Wie wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt?
Das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verlangt exakte Angaben, da das Finanzamt basierend auf diesen Informationen die steuerliche Behandlung des Unternehmens bestimmt.
Es ist essenziell, die korrekte Version des Fragebogens auszuwählen, um sicherzustellen, dass die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Unternehmensform erfüllt werden.
Der Fragebogen gliedert sich in verschiedene Abschnitte, in denen Angaben zu folgenden Bereichen erforderlich sind:
Persönliche Informationen: Hier werden Name, Geburtsdatum und Adresse des Firmengründers oder der Gesellschafter abgefragt.
Unternehmensform: Der Gründer muss angeben, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) oder eine Personengesellschaft (z. B. GbR) handelt.
Art der Tätigkeit: In diesem Abschnitt ist eine detaillierte Beschreibung der unternehmerischen Tätigkeit notwendig, einschließlich der Branche, in der das Unternehmen aktiv ist.
Umsatzsteuerangaben: Es muss entschieden werden, ob das Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch genommen werden soll. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuerpflicht, solange der Umsatz die Grenze von 22.000 EUR nicht übersteigt.
Wahl der Besteuerungsart: Der Fragebogen ermöglicht die Wahl zwischen der Istversteuerung und der Sollversteuerung. Bei der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde die Zahlung geleistet hat, während bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung abzuführen ist.
Schätzung der Einkünfte und Umsätze: Unternehmer müssen eine Umsatz- und Gewinnprognose für das erste Geschäftsjahr abgeben. Dies ist wichtig, um die voraussichtliche Steuerlast zu ermitteln.
Bankverbindung: Für Steuerzahlungen und -erstattungen muss die Bankverbindung des Unternehmens angegeben werden.
Weitere Eventualitäten beim Ausfüllen:
Vereine und Genossenschaften: Müssen des Weiteren zusätzliche Angaben zur Gemeinnützigkeit oder zur Art der Genossenschaft machen.
Kapitalgesellschaften: Geben darüber hinaus Informationen zur Satzung, zum Stammkapital und zu den Gesellschaftern an.
Der Fragebogen ist im Prinzip online über ELSTER einzureichen. Dies spart zusätzlich Zeit und ermöglicht eine unmittelbare Übermittlung an das Finanzamt.
Worauf sollte man beim Ausfüllen des Fragebogens besonders achten?
Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, um Fehler zu vermeiden und unnötige Nachfragen des Finanzamts zu verhindern:
Vollständigkeit der Angaben: Sämtliche erforderlichen Felder sollten ausgefüllt werden, insbesondere jene zur Unternehmensform, der Umsatzprognose und den persönlichen Daten. Unvollständige Angaben können Verzögerungen bei der Erteilung der Steuernummer verursachen.
Korrekte Umsatzprognosen: Die Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes sollte realistisch sein. Übermäßig hohe oder niedrige Angaben können zu Problemen bei der Festlegung der Vorauszahlungen führen.
Wahl der Besteuerungsart: Besonders wichtig ist die richtige Entscheidung zwischen der Ist- und Sollversteuerung. Diese Entscheidung kann sich auf die Liquidität auswirken, da die Umsatzsteuer bei der Sollversteuerung bereits bei Rechnungsstellung fällig wird.
Kleinunternehmerregelung: Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss sicherstellen, dass die Umsatzgrenze von 22.000 EUR nicht überschritten wird, um von den Vorteilen dieser Regelung profitieren zu können.
Bedeutende steuerliche Gesichtspunkte im Fragebogen
Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung sind verschiedene steuerliche Entscheidungen zu treffen, die sich nachhaltigauf die steuerliche Behandlung des Unternehmens auswirken. Zu den wichtigsten steuerlichen Aspekten gehören:
Kleinunternehmerregelung: Wenn der zu erwartende Umsatz unter 22.000 EUR liegt, kann die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch genommen werden. Dies führt zum Wegfall der Umsatzsteuerabführungspflicht, allerdings kann in diesem Fall kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Besteuerungsart: Unternehmen müssen entscheiden, ob sie die Istversteuerung oder die Sollversteuerung wählen. Die Istversteuerung ermöglicht es, die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang abzuführen, während die Sollversteuerung die Steuer bereits bei Rechnungsstellung fällig werden lässt. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Der Fragebogen erfasst die voraussichtlichen Einkünfte des Unternehmens, auf deren Basis die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer (ESt) ermittelt werden. Für Gewerbetreibende wird auch die Gewerbesteuer (GewSt) relevant, besonders wenn der jährliche Gewerbeertrag über 24.500 EUR liegt.
Umsatzprognosen und Vorauszahlungen: Die Schätzung der Umsätze ist maßgeblich für die Festsetzung der monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen. Eine zu niedrige Schätzung kann zu Nachzahlungen führen, während eine zu hohe Schätzung die Liquidität belasten kann.
Vorsteuerabzug: Unternehmen, die sich für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden, müssen Angaben zur Höhe der erwarteten Vorsteuern machen. Diese Vorsteuerbeträge können für betriebliche Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Rechnungen den Vorgaben des § 14 UStG entsprechen.
Sonderregelungen: Für bestimmte Branchen oder Unternehmensformen gelten spezielle steuerliche Regelungen, z. B. für landwirtschaftliche Betriebe, die Pauschalierungen nutzen können, oder für Künstler und Autoren, die spezielle Umsatzsteuervorschriften haben.
Steuerliche Fallstricke bei der Einreichung des Fragebogens:
Beim Ausfüllen des Fragebogens gibt es einige häufige Fehlerquellen:
Falsche Umsatzprognose: Eine zu niedrige oder zu hohe Schätzung der Umsätze kann zu finanziellen Engpässen oder hohen Nachzahlungen führen.
Ungenügende Tätigkeitsbeschreibung: Wenn die unternehmerische Tätigkeit ungenau beschrieben wird, kann es zu falschen Zuordnungen der Steuerpflichten kommen, beispielsweise bei der Umsatzsteuer.
Falsche Wahl der Besteuerungsart: Die Wahl der falschen Besteuerungsform (Ist- oder Sollversteuerung) kann Auswirkungen auf die finanzielle Planung und Liquidität haben.
Fehlende Berücksichtigung von Vorsteuerabzügen: Wenn betriebliche Aufwendungen nicht korrekt erfasst werden, können wichtige Vorsteuerabzüge verloren gehen.
Elektronische Übermittlung des Fragebogens an das Finanzamt
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann unkompliziert und effizient elektronisch über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht werden.
Dies stellt grundsätzlich die vom BMF vorgeschriebene Vorgehensweise dar, da sie nicht nur den Bearbeitungsprozess beschleunigt, sondern ebenso den papierlosen und rechtssicheren Austausch von Informationen zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt ermöglicht.
Schritte zur elektronischen Einreichung:
Registrierung bei ELSTER: Um den Fragebogen elektronisch einzureichen, ist zunächst die Einrichtung eines Benutzerkontos bei ELSTER erforderlich.
Fragebogen ausfüllen: Nach erfolgreicher Registrierung kann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online aufgerufen und ausgefüllt werden. Sämtliche relevanten Daten wie persönliche Angaben, Unternehmensform und steuerliche Angaben sind einzutragen.
Digitale Signatur und Versand: Nach dem Ausfüllen wird der Fragebogen mit einer digitalen Signatur versehen und elektronisch an das zuständige Finanzamt gesendet.
Fristen für die Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit oder der Gründung eines Unternehmens eingereicht werden.
- Dies gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Gesellschaften.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wird oder eine Gewerbeanmeldung erfolgt. Eine verspätete Abgabe kann steuerliche Nachteile nach sich ziehen.
Sonderregelungen und Ausnahmen:
Gründungsphase: Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, kann sich die Frist in bestimmten Fällen verlängern, besonders wenn sich die Eintragung ins Handelsregister verzögert.
Nebentätigkeiten: Personen, die eine selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen, müssen diese gleichfalls innerhalb eines Monats melden. Dies gilt unabhängig von der Höhe der erwarteten Einnahmen.
Nichtgewerbliche Tätigkeiten: Bei Aufnahme freiberuflicher Tätigkeiten gelten die gleichen Fristen, jedoch können spezielle Regelungen für Freiberufler gelten, beispielsweise die Anzeigepflicht erst bei steuerlich relevanten Umsätzen.
Nur geringe steuerliche Auswirkung der Tätigkeit: Gemäß § 138 Abs. 1c kann das BMF mit den obersten Finanzbehörden der Länder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Anzeige einer Erwerbstätigkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt bestimmen, wenn die anzuzeigende Tätigkeit keine oder nur geringfügige steuerliche Auswirkung hat.
Rechtsgrundlagen für Einreichfristen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung:
Folgen bei verspäteter Abgabe des Fragebogens
Die fristgerechte Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist von Bedeutung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wenn der Fragebogen nicht innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht wird, können folgende Konsequenzen entstehen:
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: Sofern das Finanzamt keine präzisen Informationen erhält, kann es die Umsätze und Gewinne schätzen. Dies kann zu höheren Vorauszahlungen führen, als tatsächlich erforderlich wären.
Bußgelder: Eine verspätete Einreichung kann mit einer Geldbuße belegt werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Dauer der Verspätung und dem Grad des Verschuldens.
Steuerliche Nachteile: Ohne rechtzeitige Einreichung des Fragebogens kann es zu Verzögerungen bei der Erteilung der Steuernummer kommen, was wiederum die Ausstellung von Rechnungen und den Vorsteuerabzug behindert.
Steuerhinterziehung: In besonders gravierenden Fällen, in denen die Verspätung mit der Absicht der Steuerhinterziehung einhergeht, drohen Geldstrafen oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen gemäß § 370 AO.
Rechtsgrundlagen der Folgen fehlerhafter oder verspäteter Abgaben:
Anmeldung des Unternehmens
Die Anmeldung des Unternehmens erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Fragebogen enthält alle erforderlichen Angaben zur Person des Existenzgründers sowie zu den steuerlichen Gesichtspunkten des Unternehmens.
Hierzu gehören Informationen über den Umfang der zu erwartenden Umsätze und Erträge, die Rechtsform des Unternehmens und andere steuerliche Belange.
Die Anmeldung des Unternehmens ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung, da sie die Grundlage für die steuerliche Erfassung und die Zuteilung einer Steuernummer bildet.
Ohne diese Anmeldung kann das Unternehmen keine Rechnungen ausstellen oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.
Daher ist es wichtig, den Fragebogen sorgfältig und vollständig auszufüllen und fristgerecht beim Finanzamt einzureichen.
Besonderheiten bei der Gründung eines Einzelunternehmens
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens gibt es spezifische Anforderungen und Besonderheiten, die bei der steuerlichen Anmeldung beachtet werden müssen:
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung enthält spezielle Abschnitte für Einzelunternehmen, in denen Angaben zur Gewinnermittlung und zur Umsatzsteuer gemacht werden müssen.
Einzelunternehmer müssen beispielsweise angeben, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten und wie sie ihre Gewinne ermitteln.
Diese Informationen sind entscheidend für die Festlegung der steuerlichen Pflichten und die Berechnung der Vorauszahlungen.
Durch die korrekte und vollständige Erfassung dieser Daten wird sichergestellt, dass das Einzelunternehmen seinen steuerlichen Pflichten nachkommt und keine unnötigen Verzögerungen oder Probleme entstehen.
Steuerliche Pflichten des Unternehmens
Ein Unternehmen hat verschiedene steuerliche Verpflichtungen, die sich aus der Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ergeben:
Dazu gehört die regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuererklärungen sowie die Festsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient als Basis für die steuerliche Anmeldung und die Erfassung dieser Verpflichtungen.
Des Weiteren müssen sie eine Schätzung ihrer voraussichtlichen Umsätze und Gewinne abgeben, um die Höhe der Vorauszahlungen zu ermitteln.
Durch die korrekte und vollständige Angabe dieser Daten im Fragebogen wird sichergestellt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Pflichten nachkommt und keine unnötigen Probleme entstehen.
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Fragen und Antworten
Mithilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wird dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt, dass eine gewerbliche, selbstständige oder freiberufliche Aktivität aufgenommen wurde. Die Vorlage des Fragebogens ist erforderlich, um eine Steuernummer für das neue Unternehmen zu erhalten.
Sowohl natürliche als auch juristische Personen müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, wenn sie eine unternehmerische Aktivität aufnehmen, also beispielsweise Einzelunternehmen, Freiberufler, Kleinunternehmer, aber ebenso Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH. Auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit ist der Fragebogen vonnöten.