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Begutachtung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst

Für den Begutachtungstermin sollten Sie die folgenden Dokumente in Kopie vorrätig haben:

  • jüngste medizinische Befunde von Allgemeinärzten sowie Spezialisten
  • aktuelle Genesungsberichte von klinischen Aufenthalten oder Rehabilitationszentren
  • aufgeführtes Verzeichnis der einzunehmenden Arzneimittel
  • Bescheinigung über Schwerbehinderung (sofern verfügbar)
  • Verzeichnis der verwendeten Unterstützungsmittel (wie zum Beispiel Sehhilfen, akustische Geräte, Gehhilfen, Rollatoren, Inkontinenzprodukte etc.)
  • umfassende Dokumentation der Pflege (insbesondere, falls bereits ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird)
  • persönliche Aufzeichnungen bezüglich des Pflegeverlaufs und auftretender Probleme

Zur besseren Vorbereitung auf die Begutachtung werden mitunter seitens der Medizinischen Dienste auch spezielle Fragebögen angeboten.

Der Pflegegrad-Kalkulator: Ermitteln Sie gebührenfrei Ihren individuellen Pflegegrad!

Durch die Nutzung des unentgeltlichen Pflegegrad-Kalkulators, der von den Verbraucherzentralen bereitgestellt wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen, individuellen Pflegegrad zu ermitteln. Dies stellt zudem eine bestmögliche Vorbereitung auf den bevorstehenden Begutachtungstermin dar. Mithilfe des Pflegegrad-Kalkulators lässt sich im Vorfeld beurteilen, ob die Stellung eines Antrags bei der zuständigen Pflegekasse vorteilhaft sein könnte.

 

Es ist ratsam, ein Familienmitglied oder Ihre betreuende Person zu bitten, an der Begutachtung teilzunehmen. Auf diese Weise können sie Ihnen Beistand leisten und gegebenenfalls bedeutsame Informationen hinzufügen. Unabhängig davon, ob diese Beurteilung in den eigenen vier Wänden oder telefonisch abgehalten wird - eine sorgfältige Vorbereitung sowie die Unterstützung durch Bezugspersonen erweisen sich stets als äußerst förderlich.

Mitunter wird die gesamte Begutachtungssituation von pflegebedürftigen Personen als unvertraut wahrgenommen. Es wird von ihnen erwartet, zu erläutern, weshalb bestimmte Routineaufgaben des täglichen Lebens nicht mehr eigenständig bewältigt werden können. Die an sie gerichteten Fragen des Gutachtenden können als beschämend oder misslich empfunden werden, zumal sie oft sensible Bereiche betreffen, über die man gewöhnlich kaum mit Unbekannten spricht. In solchen Momenten kann die Präsenz eines Familienmitglieds oder einer betreuenden Kraft wertvollen Rückhalt und Beistand gewähren.

Gelegentlich wird die aktuelle Pflegesituation vonseiten der pflegebedürftigen Person in einem übermäßig positiven Licht präsentiert. Dies mag aus Verlegenheit geschehen oder auch auf einer ungenauen Eigenwahrnehmung beruhen. Ein solches Szenario tritt zum Beispiel auf, wenn ein Mensch mit Demenz die irrtümliche Vorstellung besitzt, er sei noch vollkommen fähig, sich eigenständig zu versorgen. In einem solchen Fall kann ein Verwandter oder die Betreuungsperson die tatsächliche Beeinträchtigung der Fertigkeiten sowie den Grad der mangelnden Selbstständigkeit objektiv schildern und ihre eigene Wahrnehmung darlegen. Ein persönliches Gespräch unter Ausschluss Dritter mit der Gutachterin oder dem Gutachter kann hierbei ebenfalls von Nutzen sein.

Das Konträre, nämlich eine Vortäuschung oder Simulation zur Ungünstiger-Darstellung der Realität, ist keineswegs ratsam. Die Gutachtenden sind äußerst versiert in solchen Beurteilungssituationen und durchschauen derartige Manipulationen zügig. Es ist unerlässlich, authentisch zu bleiben und das wahre Befinden des Pflegebedürftigen unverfälscht darzulegen.


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