Begleitetes Fahren: Alkohol auf dem Fahrrad
Mit Promille auf dem Fahrrad unterwegs: Welche Auswirkungen hat das in der Probezeit?
Junge Kraftfahrer müssen hinter dem Lenkrad absolut nüchtern sein. Während der gesamten zweijährigen Probezeit gilt für sie die strikte Null-Promille-Vorschrift, das heißt, kein Alkohol am Steuer. Aber wie verhält es sich eigentlich beim Fahrradfahren? Ist es erlaubt, mit Alkohol im Blut in die Pedale zu treten?
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Jetzt kostenfrei überprüfenIst es erlaubt, während der Probezeit alkoholisiert Fahrrad zu fahren?
Ja und nein. Für Radfahrer existiert keine Null-Promille-Grenze. Sie dürfen somit in der Probezeit theoretisch alkoholisiert Fahrrad fahren. Allerdings sollte man auch nicht völlig betrunken auf das Fahrrad steigen. Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit mit 1,6 Promille oder mehr beim Fahrradfahren angetroffen werden, muss er mit Konsequenzen für seine Probezeit rechnen. In der Regel wird er dann seine Fahreignung unter Beweis stellen müssen - meistens durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Sollte dies misslingen und er seine Eignung nicht ausreichend nachweisen können, muss er damit rechnen, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Zusätzlich sollte man sich auch nicht zu sehr an der 1,6-Promille-Grenze für das Fahrrad in der Probezeit orientieren. Denn selbst wenn der Radfahrer weniger Promille aufweist, kann dies Auswirkungen auf das Autofahren haben - nämlich dann, wenn der Radfahrer Ausfallerscheinungen zeigt und dadurch den Straßenverkehr gefährden könnte. In diesem Fall drohen gegebenenfalls eine Nachschulung sowie eine Verlängerung der Probezeit.
Achtung: Alkoholisiertes Fahrradfahren in der Probezeit ist keine Bagatelle. Ab 1,6 Promille drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geldbuße (üblicherweise ab 205 Euro aufwärts), der Führerscheinentzug samt Sperrfrist für die Wiedererteilung und die obligatorische Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung).
Alkoholisiert Fahrradfahren in der Probezeit - eine Übersicht möglicher Sanktionen
Wer während der Probezeit unter Alkoholeinfluss Fahrrad fährt, muss mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Für Fahranfänger sind folgende Konsequenzen denkbar:
| Vergehen | Punkte | Weitere Maßnahmen |
| Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldbuße und MPU |
| Mehr als 0,3 Promille und auffällige Fahrweise | Anzeige | |
| Mehr als 0,3 Promille und einen Unfall verursacht | Anzeige | |
| Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anzeige und MPU |
| Verstoß | Punkte | Weitere Maßnahmen |
| Mehr als 1,6 Promille | 3 | Geldstrafe und MPU |
| Mehr als 0,3 Promille und auffällig gefahren | Anzeige | |
| Mehr als 0,3 Promille und Unfall verursacht | Anzeige | |
| Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anzeige und MPU |
Mit Promille auf dem Fahrrad in der Probezeit unterwegs zu sein ist ein absolutes No-Go - Drogen ebenso
Alkoholisiert Fahrrad zu fahren während der Probezeit und Alkohol am Steuer während der Probezeit sind äußerst ungünstige Ideen - unter dem Einfluss von Drogen zu stehen im Übrigen auch. Obwohl es keinen exakten Grenzwert gibt, muss derjenige, der erwischt wird, eine Geldstrafe zahlen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für das Auto rechnen. Zudem kommt eine verpflichtende Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) hinzu.
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