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Dguv gefährdungsbeurteilung feuerwehr

Die DGUV Vorschrift 49, die auch Unfallverhütungsvorschrift für Feuerwehren genannt wird, klärt in § 4 Gefährdungsbeurteilung die Handhabung potenzieller Gefahren im Feuerwehrdienst auf:

„Die Verantwortlichen müssen Gefährdungen im Feuerwehrwesen identifizieren und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Feuerwehrleute ergreifen. Diese Maßnahmen ergeben sich insbesondere aus den feuerwehrspezifischen Regelwerken.'

Neben den Feuerwehrdienstvorschriften gilt im Feuerwehrbereich beispielsweise auch die DGUV-Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst' als maßgebliches Regelwerk.

Besonders dann ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wenn für bestimmte Feuerwehr-Tätigkeiten keine Vorschriften aus den genannten feuerwehrspezifischen Regelwerken abgeleitet werden können oder diese keine ausreichenden Hinweise zu konkreten Maßnahmen für mögliche Einsatzszenarien liefern.

Zusätzlich erfordern folgende Punkte die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:

  • bei Abweichungen von den für die Feuerwehr geltenden DGUV-Regelungen oder -Informationen
  • bei der Beschaffung und Modernisierung von Arbeitsmitteln (z. B. Werkzeuge, Maschinen)
  • beim Einsatz neuer Arbeitsstoffe (z. B. Desinfektionsmittel, Schaumstifte)
  • nach Unfällen oder Zwischenfällen im Feuerwehrdienst oder tätigkeitsbedingten Erkrankungen
  • wenn bauliche Einrichtungen den Anforderungen des feuerwehrspezifischen Regelwerks nicht entsprechen
  • auf Hinweise von Behörden, Unfallversicherungsträgern oder Feuerwehrverbänden bezüglich gefährlicher Situationen
  • in der Vorbereitung von Übungen

Zur Vorbereitung auf Einsätze hat sich die Festlegung von Vorgehensweisen für Standardfälle im Vorfeld bewährt, zum Beispiel in einer Standard-Einsatz-Regel. Dabei sind insbesondere die ortsbezogenen Besonderheiten zu berücksichtigen, die im allgemeinen Regelwerk nicht enthalten sind.

Im Einsatz gilt die Einhaltung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 „Führung und Leitung im Einsatz' (FwDV 100) als gleichwertig zu den Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung. Die dort beschriebenen Führungsschritte mit Lageerfassung und Befehlsausgabe entsprechen den wesentlichen Schritten einer Gefährdungsbeurteilung. In dieser Beurteilung muss geprüft werden, ob das verbleibende Rest-Risiko für die Feuerwehrleute im Verhältnis zum angestrebten Einsatzziel akzeptabel ist. Der Eigenschutz hat Vorrang vor dem Fremdschutz.

 

Online-Software „Gefährdungsbeurteilung' für Feuerwehren
Für die Gefährdungsbeurteilung in Freiwilligen Feuerwehren haben die Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg in Kooperation mit der Firma Mesino eine Software entwickelt. Diese Software soll den Gefährdungsbeurteilungsprozess deutlich vereinfachen. Weitere Details zur neuen Software und zu den Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter folgendem Link.

Das Online-Programm „riskoo' steht allen Feuerwehren im gesamten Bundesgebiet kostenlos zur Verfügung. Es kann auf PCs, Tablets und Laptops eingesetzt werden. Ein Internetzugang ist die einzige Voraussetzung; eine komplizierte Installation ist nicht notwendig.

 

Quelle:

DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

DGUV Regel 105 - 049 Feuerwehren

HFUK Nord - Online-Programm zur Gefährdungsbeurteilung in der Feuerwehr

 

Weitere Links:

Gefährdungsbeurteilung | HFUK Nord | Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord | Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein